Einheitliche Richtlinie zur Beilegung von Domainnamenstreitigkeiten
1. Zweck. Diese Einheitliche Richtlinie zur Beilegung von Domainnamenstreitigkeiten (die "Richtlinie") wurde von der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers ("ICANN") verabschiedet, wird durch Verweis in Ihre Registrierungsvereinbarung aufgenommen und legt die Bedingungen im Zusammenhang mit einem Streit zwischen Ihnen und einer anderen Partei als uns (dem Registrar) über die Registrierung und Nutzung eines von Ihnen registrierten Internet-Domainnamens fest. Verfahren unter Paragraph 4 dieser Richtlinie werden gemäß den Rules for Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (den "Verfahrensregeln") durchgeführt, die unter https://www.icann.org/resources/pages/udrp-rules-2015-03-11-en verfügbar sind, sowie gemäß den ergänzenden Regeln des ausgewählten administrativen Streitbeilegungsdienstleisters.
2. Ihre Zusicherungen. Durch die Beantragung der Registrierung eines Domainnamens oder indem Sie uns auffordern, eine Domainnamenregistrierung aufrechtzuerhalten oder zu verlängern, sichern Sie uns zu und gewährleisten, dass (a) die von Ihnen in Ihrer Registrierungsvereinbarung gemachten Angaben vollständig und korrekt sind; (b) nach Ihrem Kenntnisstand die Registrierung des Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt oder anderweitig beeinträchtigt; (c) Sie den Domainnamen nicht zu einem rechtswidrigen Zweck registrieren; und (d) Sie den Domainnamen nicht wissentlich unter Verstoß gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verwenden werden. Es liegt in Ihrer Verantwortung festzustellen, ob Ihre Domainnamenregistrierung die Rechte anderer verletzt oder beeinträchtigt.
3. Löschungen, Übertragungen und Änderungen. Wir werden Domainnamenregistrierungen unter den folgenden Umständen löschen, übertragen oder anderweitig ändern:
a. vorbehaltlich der Bestimmungen von Paragraph 8, nach Erhalt schriftlicher oder geeigneter elektronischer Anweisungen von Ihnen oder Ihrem bevollmächtigten Vertreter, eine solche Maßnahme zu ergreifen;
b. nach Erhalt einer Anordnung eines zuständigen Gerichts oder Schiedsgerichts, die eine solche Maßnahme verlangt; und/oder
c. nach Erhalt einer Entscheidung eines Administrativen Panels, die eine solche Maßnahme in einem Verwaltungsverfahren verlangt, an dem Sie beteiligt waren und das gemäß dieser Richtlinie oder einer späteren von ICANN verabschiedeten Version dieser Richtlinie durchgeführt wurde. (Siehe Paragraph 4(i) und (k) unten.)
Wir können eine Domainnamenregistrierung auch gemäß den Bedingungen Ihrer Registrierungsvereinbarung oder anderen rechtlichen Anforderungen löschen, übertragen oder anderweitig ändern.
4. Obligatorisches Verwaltungsverfahren.
Dieser Paragraph legt die Art von Streitigkeiten fest, für die Sie verpflichtet sind, sich einem obligatorischen Verwaltungsverfahren zu unterwerfen. Diese Verfahren werden vor einem der unter www.icann.org/en/dndr/udrp/approved-providers.htm aufgeführten administrativen Streitbeilegungsdienstleister (jeweils ein "Provider") durchgeführt.
a. Anwendbare Streitigkeiten. Sie sind verpflichtet, sich einem obligatorischen Verwaltungsverfahren zu unterwerfen, wenn ein Dritter (ein "Beschwerdeführer") gegenüber dem zuständigen Provider in Übereinstimmung mit den Verfahrensregeln geltend macht, dass
(i) Ihr Domainname mit einer Marke oder Dienstleistungsmarke, an der der Beschwerdeführer Rechte hat, identisch oder verwechslungsfähig ähnlich ist; und
(ii) Sie keine Rechte oder berechtigten Interessen in Bezug auf den Domainnamen haben; und
(iii) Ihr Domainname in bösem Glauben registriert wurde und verwendet wird.
Im Verwaltungsverfahren muss der Beschwerdeführer nachweisen, dass alle drei dieser Elemente vorliegen.
b. Nachweise für Registrierung und Nutzung in bösem Glauben. Für die Zwecke von Paragraph 4(a)(iii) gelten insbesondere, jedoch ohne Einschränkung, die folgenden Umstände, sofern sie vom Panel als gegeben festgestellt werden, als Nachweis für die Registrierung und Nutzung eines Domainnamens in bösem Glauben:
(i) Umstände, die darauf hindeuten, dass Sie den Domainnamen in erster Linie mit dem Zweck registriert oder erworben haben, die Domainnamenregistrierung an den Beschwerdeführer, der Inhaber der Marke oder Dienstleistungsmarke ist, oder an einen Wettbewerber dieses Beschwerdeführers zu verkaufen, zu vermieten oder anderweitig zu übertragen, gegen eine wertvolle Gegenleistung, die Ihre dokumentierten, direkt mit dem Domainnamen verbundenen Auslagen übersteigt; oder
(ii) Sie haben den Domainnamen registriert, um den Inhaber der Marke oder Dienstleistungsmarke daran zu hindern, die Marke in einem entsprechenden Domainnamen zu verwenden, vorausgesetzt, Sie haben ein Muster eines solchen Verhaltens gezeigt; oder
(iii) Sie haben den Domainnamen in erster Linie mit dem Zweck registriert, das Geschäft eines Wettbewerbers zu stören; oder
(iv) durch die Nutzung des Domainnamens haben Sie absichtlich versucht, Internetnutzer zu kommerziellen Zwecken auf Ihre Website oder einen anderen Online-Ort zu lenken, indem Sie eine Verwechslungsgefahr mit der Marke des Beschwerdeführers hinsichtlich der Quelle, Förderung, Zugehörigkeit oder Billigung Ihrer Website oder Ihres Online-Ortes oder eines Produkts oder einer Dienstleistung auf Ihrer Website oder Ihrem Online-Ort schaffen.
c. Wie Sie Ihre Rechte und berechtigten Interessen am Domainnamen als Antwort auf eine Beschwerde nachweisen. Wenn Sie eine Beschwerde erhalten, sollten Sie sich bei der Festlegung, wie Ihre Antwort vorbereitet werden soll, auf Paragraph 5 der Verfahrensregeln beziehen. Jeder der folgenden Umstände gilt insbesondere, jedoch ohne Einschränkung, sofern das Panel auf Grundlage seiner Bewertung aller vorgelegten Beweise feststellt, dass er nachgewiesen ist, als Nachweis Ihrer Rechte oder berechtigten Interessen am Domainnamen im Sinne von Paragraph 4(a)(ii):
(i) vor einer Mitteilung an Sie über den Streit Ihre Nutzung des Domainnamens oder nachweisbare Vorbereitungen zur Nutzung des Domainnamens oder eines Namens, der dem Domainnamen entspricht, im Zusammenhang mit einem gutgläubigen Angebot von Waren oder Dienstleistungen; oder
(ii) Sie (als Einzelperson, Unternehmen oder andere Organisation) sind allgemein unter dem Domainnamen bekannt, auch wenn Sie keine Marken- oder Dienstleistungsmarkenrechte erworben haben; oder
(iii) Sie nehmen eine legitime nichtkommerzielle oder faire Nutzung des Domainnamens vor, ohne die Absicht, zu kommerziellen Zwecken Verbraucher irrezuführen oder die betreffende Marke oder Dienstleistungsmarke zu beeinträchtigen.
d. Auswahl des Providers. Der Beschwerdeführer wählt den Provider aus den von ICANN zugelassenen aus, indem er die Beschwerde bei diesem Provider einreicht. Der ausgewählte Provider wird das Verfahren verwalten, außer in Fällen einer Zusammenlegung, wie in Paragraph 4(f) beschrieben.
e. Einleitung des Verfahrens sowie Ablauf und Bestellung des Administrativen Panels. Die Verfahrensregeln legen den Prozess zur Einleitung und Durchführung eines Verfahrens sowie zur Bestellung des Panels fest, das den Streit entscheiden wird (das "Administrative Panel").
f. Zusammenlegung. Im Falle mehrerer Streitigkeiten zwischen Ihnen und einem Beschwerdeführer können entweder Sie oder der Beschwerdeführer beantragen, die Streitigkeiten vor einem einzigen Administrativen Panel zusammenzulegen. Dieser Antrag ist an das erste Administrative Panel zu richten, das zur Anhörung eines anhängigen Streits zwischen den Parteien bestellt wurde. Dieses Administrative Panel kann nach eigenem Ermessen alle oder einzelne solcher Streitigkeiten zusammenlegen, sofern die zusammengelegten Streitigkeiten dieser Richtlinie oder einer später von ICANN verabschiedeten Version dieser Richtlinie unterliegen.
g. Gebühren. Alle Gebühren, die von einem Provider im Zusammenhang mit einem Streit vor einem Administrativen Panel gemäß dieser Richtlinie erhoben werden, sind vom Beschwerdeführer zu zahlen, außer in Fällen, in denen Sie sich dafür entscheiden, das Administrative Panel von einem auf drei Panelmitglieder zu erweitern, wie in Paragraph 5(c)(iv) der Verfahrensregeln vorgesehen; in diesem Fall werden alle Gebühren gleichmäßig zwischen Ihnen und dem Beschwerdeführer aufgeteilt.
h. Unsere Beteiligung an administrativen Verfahren. Wir nehmen nicht an der Verwaltung oder Durchführung eines Verfahrens vor einem Administrativen Panel teil und werden dies auch nicht tun. Darüber hinaus haften wir nicht für Entscheidungen, die vom Administrativen Panel getroffen werden.
i. Rechtsbehelfe. Die einem Beschwerdeführer im Rahmen eines Verfahrens vor einem Administrativen Panel zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe beschränken sich auf die Anordnung der Löschung Ihres Domainnamens oder die Übertragung Ihrer Domainnamenregistrierung auf den Beschwerdeführer.
j. Benachrichtigung und Veröffentlichung. Der Provider wird uns über jede Entscheidung informieren, die von einem Administrativen Panel in Bezug auf einen von Ihnen bei uns registrierten Domainnamen getroffen wurde. Alle Entscheidungen im Rahmen dieser Richtlinie werden vollständig im Internet veröffentlicht, es sei denn, ein Administratives Panel entscheidet in einem Ausnahmefall, Teile seiner Entscheidung zu schwärzen.
k. Verfügbarkeit von Gerichtsverfahren. Die Anforderungen eines obligatorischen administrativen Verfahrens gemäß Paragraph 4 hindern weder Sie noch den Beschwerdeführer daran, den Streit zur unabhängigen Entscheidung vor ein zuständiges Gericht zu bringen, bevor ein solches obligatorisches administratives Verfahren eingeleitet wird oder nachdem ein solches Verfahren abgeschlossen wurde. Wenn ein Administratives Panel entscheidet, dass Ihre Domainnamenregistrierung gelöscht oder übertragen werden soll, warten wir zehn (10) Werktage (wie am Standort unseres Hauptsitzes beobachtet), nachdem wir vom zuständigen Provider über die Entscheidung des Administrativen Panels informiert wurden, bevor wir diese Entscheidung umsetzen. Wir werden die Entscheidung anschließend umsetzen, es sei denn, wir erhalten von Ihnen innerhalb dieses Zeitraums von zehn (10) Werktagen offizielle Unterlagen (z. B. eine Kopie einer Klage, die vom Gerichtsschreiber abgestempelt wurde), aus denen hervorgeht, dass Sie eine Klage gegen den Beschwerdeführer in einer Gerichtsbarkeit eingereicht haben, der sich der Beschwerdeführer gemäß Paragraph 3(b)(xiii) der Verfahrensregeln unterworfen hat. (Im Allgemeinen ist diese Gerichtsbarkeit entweder der Standort unseres Hauptsitzes oder Ihre Adresse, wie sie in unseren Registrierungsdaten1 angegeben ist. Siehe Paragraphs 1 und 3(b)(xiii) der Verfahrensregeln für Details.) Wenn wir solche Unterlagen innerhalb dieses Zeitraums von zehn (10) Werktagen erhalten, werden wir die Entscheidung des Administrativen Panels nicht umsetzen und keine weiteren Maßnahmen ergreifen, bis wir (i) für uns zufriedenstellende Nachweise über eine Einigung zwischen den Parteien erhalten; (ii) für uns zufriedenstellende Nachweise darüber erhalten, dass Ihre Klage abgewiesen oder zurückgezogen wurde; oder (iii) eine Kopie einer gerichtlichen Anordnung erhalten, mit der Ihre Klage abgewiesen wird oder festgestellt wird, dass Sie nicht das Recht haben, Ihren Domainnamen weiterhin zu verwenden.
5. Alle anderen Streitigkeiten und Gerichtsverfahren. Alle anderen Streitigkeiten zwischen Ihnen und einer anderen Partei als uns in Bezug auf Ihre Domainnamenregistrierung, die nicht gemäß den Bestimmungen über das obligatorische administrative Verfahren in Paragraph 4 geltend gemacht werden, sind zwischen Ihnen und dieser anderen Partei vor jedem zuständigen Gericht, durch Schiedsverfahren oder durch ein anderes verfügbares Verfahren zu klären.
6. Unsere Beteiligung an Streitigkeiten. Wir werden in keiner Weise an Streitigkeiten zwischen Ihnen und einer anderen Partei als uns in Bezug auf die Registrierung und Nutzung Ihres Domainnamens teilnehmen. Sie dürfen uns in einem solchen Verfahren weder als Partei benennen noch uns anderweitig einbeziehen. Für den Fall, dass wir in einem solchen Verfahren als Partei benannt werden, behalten wir uns das Recht vor, sämtliche als angemessen erachteten Einreden und Einwendungen geltend zu machen und alle weiteren Maßnahmen zu ergreifen, die zur Verteidigung erforderlich sind.
7. Aufrechterhaltung des Status quo. Wir werden unter dieser Richtlinie keine Domainnamenregistrierung löschen, übertragen, aktivieren, deaktivieren oder ihren Status anderweitig ändern, außer wie oben in Paragraph 3 vorgesehen.
8. Übertragungen während eines Streits.
a. Übertragung eines Domainnamens auf einen neuen Inhaber. Sie dürfen Ihre Domainnamenregistrierung nicht auf einen anderen Inhaber übertragen (i) während eines anhängigen administrativen Verfahrens gemäß Paragraph 4 oder für einen Zeitraum von fünfzehn (15) Werktagen (wie am Standort unseres Hauptgeschäftssitzes beobachtet), nachdem ein solches Verfahren abgeschlossen wurde; oder (ii) während eines anhängigen Gerichtsverfahrens oder Schiedsverfahrens in Bezug auf Ihren Domainnamen, es sei denn, die Partei, auf die die Domainnamenregistrierung übertragen wird, erklärt sich schriftlich damit einverstanden, an die Entscheidung des Gerichts oder Schiedsrichters gebunden zu sein. Wir behalten uns das Recht vor, jede Übertragung einer Domainnamenregistrierung auf einen anderen Inhaber zu annullieren, die unter Verstoß gegen diesen Unterabsatz erfolgt.
b. Wechsel des Registrars. Sie dürfen Ihre Domainnamenregistrierung nicht auf einen anderen Registrar übertragen, während ein anhängiges administratives Verfahren gemäß Paragraph 4 läuft oder für einen Zeitraum von fünfzehn (15) Werktagen (wie am Standort unseres Hauptgeschäftssitzes beobachtet), nachdem ein solches Verfahren abgeschlossen wurde. Sie dürfen die Verwaltung Ihrer Domainnamenregistrierung während eines anhängigen Gerichtsverfahrens oder Schiedsverfahrens auf einen anderen Registrar übertragen, sofern der von Ihnen bei uns registrierte Domainname weiterhin den gegen Sie eingeleiteten Verfahren gemäß den Bedingungen dieser Richtlinie unterliegt. Für den Fall, dass Sie während der Anhängigkeit eines Gerichtsverfahrens oder Schiedsverfahrens eine Domainnamenregistrierung zu uns übertragen, unterliegt ein solcher Streit weiterhin der Domainnamen-Streitbeilegungsrichtlinie des Registrars, von dem die Domainnamenregistrierung übertragen wurde.
9. Änderungen der Richtlinie. Wir behalten uns das Recht vor, diese Richtlinie jederzeit mit Genehmigung von ICANN zu ändern. Wir werden unsere überarbeitete Richtlinie unter https://www.dreamhost.com/legal/domain-name-dispute-resolution-policy/ mindestens dreißig (30) Kalendertage vor ihrem Inkrafttreten veröffentlichen. Sofern diese Richtlinie nicht bereits durch die Einreichung einer Beschwerde bei einem Provider in Anspruch genommen wurde – in diesem Fall gilt die zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme gültige Version der Richtlinie für Sie bis zur Beilegung des Streits –, sind alle solchen Änderungen für Sie in Bezug auf jeden Streit über eine Domainnamenregistrierung verbindlich, unabhängig davon, ob der Streit vor, am oder nach dem Wirksamkeitsdatum unserer Änderung entstanden ist. Sollten Sie einer Änderung dieser Richtlinie widersprechen, besteht Ihr einziges Rechtsmittel darin, Ihre Domainnamenregistrierung bei uns zu kündigen; Sie haben jedoch keinen Anspruch auf Rückerstattung von Gebühren, die Sie an uns gezahlt haben. Die überarbeitete Richtlinie gilt für Sie, bis Sie Ihre Domainnamenregistrierung kündigen.
Andere ICANN-Rechte-Schutzmechanismen (RPMs)
Zusätzlich zur oben dargelegten Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP) unterliegen einige Top-Level-Domains ("TLDs") weiteren von ICANN verabschiedeten Rechte-Schutzmechanismen und Streitbeilegungsverfahren sowie registry- und TLD-spezifischen Streitbeilegungsrichtlinien. Soweit anwendbar, stimmen Sie zu, dass Streitigkeiten nach diesen Verfahren eingebracht werden können, und dass DreamHost jeder Entscheidung, Anordnung oder Weisung nach der jeweils anwendbaren Richtlinie nachkommen wird.
Uniform Rapid Suspension System (URS)
Das URS ist ein ICANN-Rechte-Schutzmechanismus, der für bestimmte TLDs verfügbar ist und in bestimmten Fällen eine schnelle Suspendierung eines Domainnamens ermöglicht. Wenn ein URS-Verfahren eingeleitet wird, kann der Domainname während des Verfahrens Statusänderungen unterliegen, einschließlich Lock, Hold oder ähnlicher Status. Wenn der Beschwerdeführer obsiegt, kann der Domainname für den verbleibenden Zeitraum der Registrierung suspendiert werden und während dieses Suspendierungszeitraums nicht auflösen, wie in den URS-Regeln und den anwendbaren Registry-/TLD-Verfahren vorgesehen.
Registry- und TLD-spezifische Richtlinien
Zusätzlich zu ICANN-Richtlinien unterliegen Domainregistrierungen den anwendbaren Richtlinien der jeweiligen Registry sowie etwaigen TLD-spezifischen Streitbeilegungs- oder Zulässigkeitsanforderungen, einschließlich – soweit anwendbar – Sunrise/Claims oder anderer markenbezogener Mechanismen im Zusammenhang mit der Trademark Clearinghouse. DreamHost und/oder der Registry-Betreiber können Holds/Locks anwenden oder andere Maßnahmen ergreifen, die durch diese Richtlinien erforderlich oder erlaubt sind.
Gerichtsverfahren
Nichts in diesem Abschnitt hindert Sie oder eine dritte Partei daran, einen Streit – soweit nach anwendbarem Recht und der jeweiligen Richtlinie zulässig – einem zuständigen Gericht vorzulegen.